KI-Schulungspflicht 2026: Was Artikel 4 verlangt – und was nicht
Stand: · Artikel 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026 · Quellen
Ja — aber seit dem 27. Juli 2026 anders als vorher. Sobald in Ihrem Betrieb KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot beruflich genutzt werden, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden fördern. Diese Pflicht steht in Artikel 4 des EU AI Act und kennt keine Mindestgröße. Ein bestimmtes Kompetenzniveau schulden Sie seit der Neufassung nicht mehr, eine Schulung schreibt das Gesetz nicht vor. Auf dieser Seite lesen Sie, wen die Pflicht trifft und was in der Praxis genügt.
Was Artikel 4 KI-Verordnung von Ihrem Betrieb verlangt
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit 1. August 2024 in Kraft. Artikel 4 gilt seit 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – seit 27. Juli 2026 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.
Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen (Art. 4 Abs. 1). Betreiber ist jedes Unternehmen, jede Behörde, jeder Verein, in dem Beschäftigte KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Gemini beruflich nutzen. Eine Mindestgröße gibt es nicht; KMU sollen Kommission und Mitgliedstaaten dabei unterstützen (Art. 4 Abs. 2).
Die EU-Kommission nennt als Mindestschritte: ein allgemeines Verständnis von KI im Betrieb, die eigene Rolle (Anbieter oder Betreiber), die Risiken der eingesetzten Systeme – und darauf abgestimmte Maßnahmen, die Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext Ihrer Leute berücksichtigen.
Kein bestimmtes Kompetenzniveau (Art. 4 Abs. 1 Satz 2), kein Format, kein Turnus, kein Zertifikat und kein Test. Empfehlenswert ist trotzdem, intern festzuhalten, wer wann woran teilgenommen hat – so können Sie zeigen, dass Sie gehandelt haben.
Bis 26.07.2026
„Nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 sind derzeit alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.“
So beschreibt Erwägungsgrund 8 der Verordnung (EU) 2026/1744 die alte Fassung. Die EU-Kommission fasst zusammen: Verlangt war ein „ausreichendes“ Niveau.
Seit 27.07.2026
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Artikel 4 Absatz 1, eingefügt durch Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2026/1744.
Was das praktisch ändert
- Die Pflicht bleibt. Wer KI im Betrieb einsetzt, muss weiterhin Maßnahmen ergreifen – unabhängig von der Betriebsgröße.
- Geschuldet ist das Handeln, nicht ein Ergebnis. Niemand muss mehr ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren; Prüfungen oder Zertifikate verlangt Artikel 4 nicht.
- Maßstab sind Ihre Leute und Ihr Einsatz. Was angemessen ist, richtet sich nach Kenntnissen, Erfahrung und Ausbildung der Beschäftigten und danach, wofür und bei wem die KI eingesetzt wird.
Wer Hochrisiko-KI-Systeme betreibt, muss das Personal für die menschliche Aufsicht weiterhin gesondert schulen; darauf weist die EU-Kommission ausdrücklich hin. Quellen: siehe unten.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist in Deutschland die Bundesnetzagentur (§ 2 Absatz 1 KI-MIG, in Kraft seit 29.07.2026). Die nationalen Behörden überwachen Artikel 4 seit dem 2. August 2026.
Ein Bußgeld für Artikel 4 legt die KI-Verordnung nicht selbst fest, das ist Sache der Mitgliedstaaten (Artikel 99 Absatz 1). Das KI-MIG sieht Bußgelder nur für Verstöße gegen die Artikel 21, 27, 45 und 86 vor (§ 15) – für Artikel 4 ist in Deutschland derzeit kein Bußgeld vorgesehen. Artikel 99 Absatz 1 nennt neben Geldbußen auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen.
Die Bußgelder für andere Pflichten, etwa die Kennzeichnung nach Artikel 50, stehen im Überblick zum Digital Omnibus.
KI-Pflichtschulung, KI-Schulungspflicht – was die Begriffe meinen
In der Praxis kursieren mehrere Bezeichnungen für dasselbe: KI-Schulungspflicht, KI-Pflichtschulung, AI Pflichtschulung, EU AI Act Schulungspflicht oder Schulungspflicht aus der KI-Verordnung. Gemeint ist immer die in Artikel 4 verankerte Verpflichtung, Maßnahmen für die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu ergreifen, die mit KI-Systemen arbeiten. Genau genommen ist das keine Schulungspflicht: Das Gesetz verlangt Maßnahmen, die Schulung ist nur der übliche Weg dorthin.
Die Pflicht betrifft Sachbearbeiter:innen, Marketing- und Vertriebsteams, Führungskräfte und Geschäftsleitung gleichermaßen – nur Tiefe und Inhalt der Maßnahmen unterscheiden sich.
Diese Seite erklärt, ob und für wen die Pflicht gilt. Wenn Sie die Schulung buchen möchten, finden Sie die konkreten Inhalte, Formate und Termine auf der Angebotsseite: zur KI-Kompetenzschulung (ab 800 €) →
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„Früher war jede einzelne Buchungsanfrage manueller Aufwand – E-Mail schreiben, Verfügbarkeit prüfen, zurückschreiben, nochmal nachfassen. Marcel hat das komplett neu aufgebaut: mit Buchungsstrecken, Admin-Dashboard und einem KI-Assistenten, der Gästefragen beantwortet, während ich schon längst Feierabend habe."
„Unsere alte Website hat einfach nicht mehr gepasst – auf dem Handy kaum lesbar, kein einziges ordentliches Referenzfoto, und jede kleinste Änderung hat jemanden mit Entwicklerwissen gebraucht. Marcel hat das komplett neu aufgebaut mit eigenem CMS. Wir werden jetzt auch bei Google besser gefunden – das merken wir an den Anfragen."
KI-Schulungspflicht – die wichtigsten Antworten
Die häufigsten Fragen zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act – mit Fundstelle beantwortet.
Wer ist von der KI-Schulungspflicht betroffen?
Seit wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Was passiert, wenn mein Unternehmen nichts tut?
Hat der „Digital Omnibus“ die KI-Schulungspflicht entschärft?
Muss es eine Schulung sein?
Reicht ein E-Learning?
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Wie oft muss die Schulung aufgefrischt werden?
Was ist eine „KI-Pflichtschulung“?
Gilt die Schulungspflicht auch für Führungskräfte?
Gilt die KI-Schulungspflicht für Behörden und Kommunen?
Wie lange dauert eine KI-Kompetenzschulung?
Was kostet eine KI-Schulung pro Mitarbeiter?
Quellen
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.07.2026. Wortlaut geprüft am 03.10.2026.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act“) in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung.
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, insbesondere § 2 und § 15. Abgerufen am 03.10.2026.
- Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (englisch). Abgerufen am 03.10.2026.
- Europäische Kommission: Pressemitteilung vom 31.07.2026 zum Beginn der Durchsetzung am 2. August 2026. Abgerufen am 03.10.2026.
- Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50, C(2026) 5054 vom 20.07.2026 (englisch). Abgerufen am 03.10.2026.
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