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⚖️ EU AI Act · Artikel 4

KI-Schulungspflicht 2026: Was Artikel 4 verlangt – und was nicht

Stand: · Artikel 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026 · Quellen

Ja — aber seit dem 27. Juli 2026 anders als vorher. Sobald in Ihrem Betrieb KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot beruflich genutzt werden, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden fördern. Diese Pflicht steht in Artikel 4 des EU AI Act und kennt keine Mindestgröße. Ein bestimmtes Kompetenzniveau schulden Sie seit der Neufassung nicht mehr, eine Schulung schreibt das Gesetz nicht vor. Auf dieser Seite lesen Sie, wen die Pflicht trifft und was in der Praxis genügt.

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TÜV-geprüfter Datenschützer – Compliance liegt in einer Hand KI-Compliance-Beauftragter (Bitkom) IHK-zertifizierter KI-Manager Schulungen mit Teilnahmebescheinigung und Protokoll
Marcel Bäsler – TÜV-Datenschützer, IHK-KI-Manager und Bitkom-KI-Compliance-Beauftragter für EU AI Act Schulungen
02.02.25
Pflicht in Kraft
27.07.26
Art. 4 neu gefasst
02.08.26
Aufsicht durch Bundesnetzagentur
4–8 h
typische Schulungsdauer
Vertraut von
Holzbau Berger Rittergut Etzdorf
· Kreisverband Saalekreis · FDP-Cockpit

Was Artikel 4 KI-Verordnung von Ihrem Betrieb verlangt

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit 1. August 2024 in Kraft. Artikel 4 gilt seit 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – seit 27. Juli 2026 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.

Wer ist betroffen?

Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen (Art. 4 Abs. 1). Betreiber ist jedes Unternehmen, jede Behörde, jeder Verein, in dem Beschäftigte KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Gemini beruflich nutzen. Eine Mindestgröße gibt es nicht; KMU sollen Kommission und Mitgliedstaaten dabei unterstützen (Art. 4 Abs. 2).

Was gehört dazu?

Die EU-Kommission nennt als Mindestschritte: ein allgemeines Verständnis von KI im Betrieb, die eigene Rolle (Anbieter oder Betreiber), die Risiken der eingesetzten Systeme – und darauf abgestimmte Maßnahmen, die Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext Ihrer Leute berücksichtigen.

Was ist nicht vorgeschrieben?

Kein bestimmtes Kompetenzniveau (Art. 4 Abs. 1 Satz 2), kein Format, kein Turnus, kein Zertifikat und kein Test. Empfehlenswert ist trotzdem, intern festzuhalten, wer wann woran teilgenommen hat – so können Sie zeigen, dass Sie gehandelt haben.

Artikel 4 KI-Verordnung: alte und neue Fassung

Bis 26.07.2026

„Nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 sind derzeit alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen.“

So beschreibt Erwägungsgrund 8 der Verordnung (EU) 2026/1744 die alte Fassung. Die EU-Kommission fasst zusammen: Verlangt war ein „ausreichendes“ Niveau.

Seit 27.07.2026

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Fortbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“

Artikel 4 Absatz 1, eingefügt durch Artikel 1 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2026/1744.

Was das praktisch ändert

  1. Die Pflicht bleibt. Wer KI im Betrieb einsetzt, muss weiterhin Maßnahmen ergreifen – unabhängig von der Betriebsgröße.
  2. Geschuldet ist das Handeln, nicht ein Ergebnis. Niemand muss mehr ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren; Prüfungen oder Zertifikate verlangt Artikel 4 nicht.
  3. Maßstab sind Ihre Leute und Ihr Einsatz. Was angemessen ist, richtet sich nach Kenntnissen, Erfahrung und Ausbildung der Beschäftigten und danach, wofür und bei wem die KI eingesetzt wird.

Wer Hochrisiko-KI-Systeme betreibt, muss das Personal für die menschliche Aufsicht weiterhin gesondert schulen; darauf weist die EU-Kommission ausdrücklich hin. Quellen: siehe unten.

Aufsicht und Sanktionen

Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist in Deutschland die Bundesnetzagentur (§ 2 Absatz 1 KI-MIG, in Kraft seit 29.07.2026). Die nationalen Behörden überwachen Artikel 4 seit dem 2. August 2026.

Ein Bußgeld für Artikel 4 legt die KI-Verordnung nicht selbst fest, das ist Sache der Mitgliedstaaten (Artikel 99 Absatz 1). Das KI-MIG sieht Bußgelder nur für Verstöße gegen die Artikel 21, 27, 45 und 86 vor (§ 15) – für Artikel 4 ist in Deutschland derzeit kein Bußgeld vorgesehen. Artikel 99 Absatz 1 nennt neben Geldbußen auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen.

Die Bußgelder für andere Pflichten, etwa die Kennzeichnung nach Artikel 50, stehen im Überblick zum Digital Omnibus.

KI-Pflichtschulung, KI-Schulungspflicht – was die Begriffe meinen

In der Praxis kursieren mehrere Bezeichnungen für dasselbe: KI-Schulungspflicht, KI-Pflichtschulung, AI Pflichtschulung, EU AI Act Schulungspflicht oder Schulungspflicht aus der KI-Verordnung. Gemeint ist immer die in Artikel 4 verankerte Verpflichtung, Maßnahmen für die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden zu ergreifen, die mit KI-Systemen arbeiten. Genau genommen ist das keine Schulungspflicht: Das Gesetz verlangt Maßnahmen, die Schulung ist nur der übliche Weg dorthin.

Die Pflicht betrifft Sachbearbeiter:innen, Marketing- und Vertriebsteams, Führungskräfte und Geschäftsleitung gleichermaßen – nur Tiefe und Inhalt der Maßnahmen unterscheiden sich.

Diese Seite erklärt, ob und für wen die Pflicht gilt. Wenn Sie die Schulung buchen möchten, finden Sie die konkreten Inhalte, Formate und Termine auf der Angebotsseite: zur KI-Kompetenzschulung (ab 800 €) →

KI-Schulungen für Unternehmen – passend zu Ihrer Größe

Drei Formate, mit denen Sie die Pflicht aus Artikel 4 umsetzen – jeweils mit Teilnahmebescheinigung und Protokoll für Ihre Unterlagen.

Basis-Schulung (Inhouse)

4 Stunden, bis 15 Teilnehmende. KI-Grundlagen, Risiken, Datenschutz, rechtliche Pflichten, sicheres Prompting. Ab 800 €; innerhalb Sachsen-Anhalts ohne Anfahrtspauschale.

Vertiefungs-Tag

Ganztägig, mit Hands-on-Übungen an Ihren echten Anwendungsfällen. Ideal für Teams, die KI bereits nutzen und Compliance + Praxis-Sicherheit aufbauen wollen. Ab 1.600 €.

Führungskräfte-Workshop

Halbtägig, max. 8 Personen. Verantwortung der Geschäftsleitung, KI-Governance, Dokumentationspflichten, Risikoabschätzung. Inklusive Schulungs-Roadmap für die Mitarbeitenden. Ab 1.100 €.

So läuft eine KI-Schulung bei Ihnen ab

Vier transparente Schritte – vom ersten Telefonat bis zum dokumentierten Schulungsnachweis.

1
Kostenloses KI-Mini-Audit

30 Minuten zur Klärung: Welche Schulungstiefe brauchen Sie, welche Tools setzen Sie ein, wie viele Personen?

2
Bedarfsanalyse

Ich erstelle ein Schulungskonzept passend zu Ihren Rollen, KI-Tools und Risiko-Niveau – inklusive Lernziele.

3
Schulung vor Ort oder remote

Wir schulen Ihr Team – live, mit echten Übungen, Branchenbeispielen und Raum für individuelle Fragen.

4
Dokumentation

Sie erhalten Teilnahmebescheinigungen, Schulungsprotokoll und Lernziel-Liste – damit Sie jederzeit zeigen können, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben.

Marcel Bäsler – die richtige Doppelqualifikation für den AI Act

Eine wirksame KI-Schulung braucht zwei Perspektiven gleichzeitig: die technisch-praktische („Wie nutzen wir KI sinnvoll?“) und die rechtlich-organisatorische („Was schreibt der AI Act vor, wie dokumentieren wir das?“). Diese Doppelqualifikation habe ich – als IHK-zertifizierter KI-Manager, TÜV-geprüfter Datenschützer und Bitkom-zertifizierter KI-Compliance-Beauftragter.

Seit Jahren halte ich Vorträge, Workshops und Schulungen für Unternehmen, IHKs und Behörden. Meine Schulungen kommen ohne Buzzword-Bingo aus – dafür mit echten Übungen, klaren Pflicht-Erklärungen und einem Schulungsprotokoll für Ihre Unterlagen.

IHK-zertifizierter KI-Manager
TÜV-geprüfter Datenschützer
KI-Compliance-Beauftragter (Bitkom)
Marcel Bäsler – TÜV-Datenschützer, IHK-KI-Manager und Bitkom-KI-Compliance-Beauftragter

Was Kunden sagen

5 von 5 Sternen

„Früher war jede einzelne Buchungsanfrage manueller Aufwand – E-Mail schreiben, Verfügbarkeit prüfen, zurückschreiben, nochmal nachfassen. Marcel hat das komplett neu aufgebaut: mit Buchungsstrecken, Admin-Dashboard und einem KI-Assistenten, der Gästefragen beantwortet, während ich schon längst Feierabend habe."

Theresa Hayessen
Theresa Hayessen
Inhaberin, Rittergut Etzdorf
5 von 5 Sternen

„Unsere alte Website hat einfach nicht mehr gepasst – auf dem Handy kaum lesbar, kein einziges ordentliches Referenzfoto, und jede kleinste Änderung hat jemanden mit Entwicklerwissen gebraucht. Marcel hat das komplett neu aufgebaut mit eigenem CMS. Wir werden jetzt auch bei Google besser gefunden – das merken wir an den Anfragen."

Jens Berger
Jens Berger
Inhaber, Holzbau Berger

KI-Schulungspflicht – die wichtigsten Antworten

Die häufigsten Fragen zur KI-Schulungspflicht nach Artikel 4 EU AI Act – mit Fundstelle beantwortet.

Wer ist von der KI-Schulungspflicht betroffen?
Alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen (Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EU) 2024/1689). Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt – ausdrücklich auch Behörden. Praktisch heißt das: jedes Unternehmen, jede Verwaltung und jeder Verein, in dem Beschäftigte ChatGPT, Copilot, Gemini oder ähnliche Werkzeuge für die Arbeit nutzen. Eine Mindestgröße gibt es nicht.
Seit wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 (Artikel 113 Absatz 3 Buchstabe a). Seit dem 27. Juli 2026 gilt er in neuer Fassung (Verordnung (EU) 2026/1744, Artikel 1 Nummer 5): Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen; ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren. Seit dem 2. August 2026 überwachen die nationalen Behörden die Einhaltung, in Deutschland die Bundesnetzagentur.
Was passiert, wenn mein Unternehmen nichts tut?
Ein Bußgeld legt die KI-Verordnung für Artikel 4 nicht selbst fest; Sanktionen richten sich nach nationalem Recht (Artikel 99 Absatz 1). Das deutsche KI-MIG nennt Artikel 4 in seiner Bußgeldvorschrift (§ 15) nicht – ein Bußgeld ist dafür in Deutschland derzeit nicht vorgesehen. Artikel 99 Absatz 1 kennt daneben Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen. Und kommt es zu einem Schaden, kann fehlende Einweisung zivilrechtlich eine Rolle spielen. Die Pflicht gilt also, auch ohne Bußgeld.
Hat der „Digital Omnibus“ die KI-Schulungspflicht entschärft?
Ja, beim geschuldeten Ergebnis. Bisher waren Anbieter und Betreiber verpflichtet, die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen (so beschreibt es Erwägungsgrund 8 der Verordnung (EU) 2026/1744). Seit dem 27. Juli 2026 müssen sie Maßnahmen ergreifen, um sie zu unterstützen – ohne ein bestimmtes Niveau zu garantieren. Die Pflicht, etwas zu tun, bleibt. Was der Omnibus sonst geändert hat, etwa die Hochrisiko-Fristen, steht im Überblick zum Digital Omnibus.
Muss es eine Schulung sein?
Nein. Artikel 4 verlangt Maßnahmen, kein bestimmtes Format. Die EU-Kommission nennt als Mindestschritte: ein allgemeines Verständnis von KI im Betrieb, die eigene Rolle (Anbieter oder Betreiber), die Risiken der eingesetzten Systeme und darauf zugeschnittene Maßnahmen. In der Praxis ist eine Schulung an den eigenen Werkzeugen der übliche Weg, ergänzt um eine KI-Richtlinie und eine Ansprechperson – das ist meine Empfehlung, keine gesetzliche Vorgabe.
Reicht ein E-Learning?
Verboten ist es nicht. Maßstab sind laut Artikel 4 Absatz 1 die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Aus- und Fortbildung Ihrer Leute und der Kontext, in dem die KI eingesetzt wird. Meine Einschätzung: Ein allgemeines Video ohne Bezug zu Ihren Werkzeugen und Abläufen trifft das selten. Besser wirkt eine rollenbezogene Schulung mit Beispielen aus Ihrem Betrieb.
Brauchen wir ein Zertifikat, einen Test oder eine Dokumentation?
Vorgeschrieben ist nichts davon. Die EU-Kommission stellt klar, dass es kein Zertifikat braucht und keine Pflicht besteht, den Kenntnisstand zu messen; Unternehmen können intern festhalten, wer an welcher Schulung teilgenommen hat. Genau das empfehle ich: eine kurze Liste mit Datum, Inhalten und Teilnehmenden. So können Sie jederzeit zeigen, dass Sie Maßnahmen ergriffen haben.
Wie oft muss die Schulung aufgefrischt werden?
Artikel 4 nennt keinen Turnus. Weil er aber auf Kenntnisse, Erfahrung und Einsatzkontext abstellt, sollten Sie nachziehen, wenn sich etwas ändert: neue Werkzeuge, neue Mitarbeitende, neue Einsatzzwecke. Meine Empfehlung ist eine kurze Auffrischung etwa einmal im Jahr und eine Einweisung für jede neue Kollegin und jeden neuen Kollegen – das übernimmt auf Wunsch der KI-Compliance-Retainer.
Was ist eine „KI-Pflichtschulung“?
„KI-Pflichtschulung“ ist der umgangssprachliche Name für die Pflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung, Maßnahmen für die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu ergreifen. Der Begriff ist ungenau: Pflicht ist das Ergreifen von Maßnahmen, eine Schulung schreibt das Gesetz nicht vor. Gemeint sind mit KI-Schulungspflicht, AI-Pflichtschulung oder Schulungspflicht aus der KI-Verordnung jeweils dasselbe.
Gilt die Schulungspflicht auch für Führungskräfte?
Die Pflicht richtet sich an das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, nicht an einzelne Personen. Artikel 4 verlangt Maßnahmen für die KI-Kompetenz „ihres Personals und anderer Personen …, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Eine Ausnahme für Führungskräfte oder die Geschäftsleitung enthält der Wortlaut nicht. Meine Empfehlung: Wer über den KI-Einsatz entscheidet, braucht andere Inhalte als ein Anwenderteam – deshalb gibt es den Führungskräfte-Workshop getrennt von der Basis-Schulung.
Gilt die KI-Schulungspflicht für Behörden und Kommunen?
Ja, sobald eine Behörde ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet; Behörden zählen ausdrücklich zu den möglichen Betreibern. Für eine Stadtverwaltung gilt Artikel 4 also ebenso wie für einen Handwerksbetrieb. Geldbußen gegen Behörden verhängt das deutsche KI-MIG allerdings nicht (§ 17 Absatz 2).
Wie lange dauert eine KI-Kompetenzschulung?
Eine Basisschulung dauert bei mir 4 Stunden; mit Übungen an den eigenen Anwendungsfällen ein ganzer Tag. Führungskräfte und KI-Verantwortliche brauchen andere Schwerpunkte als ein Anwenderteam. Eine gesetzliche Mindestdauer gibt es nicht.
Was kostet eine KI-Schulung pro Mitarbeiter?
Meine Basis-Schulung kostet pauschal 800 Euro für bis zu 15 Teilnehmende. Der Führungskräfte-Workshop liegt bei 1.100 Euro, der ganztägige Vertiefungs-Tag bei 1.600 Euro.
Weiterlesen: → Digital Omnibus: alle Änderungen mit Zeitstrahl · → Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 · → KI-Kompetenzschulung buchen (ab 800 €) · → KI-Richtlinie für den Betrieb erstellen · → Auffrischung und Pflege im Compliance-Retainer · → Checkliste mit 12 Prüffragen (PDF) · → Kostenloses 30-Minuten-Mini-Audit · → Schatten-KI: Warum Verbote nichts bringen

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.07.2026. Wortlaut geprüft am 03.10.2026.
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act“) in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung.
  3. KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, insbesondere § 2 und § 15. Abgerufen am 03.10.2026.
  4. Europäische Kommission: AI Literacy – Questions & Answers (englisch). Abgerufen am 03.10.2026.
  5. Europäische Kommission: Pressemitteilung vom 31.07.2026 zum Beginn der Durchsetzung am 2. August 2026. Abgerufen am 03.10.2026.
  6. Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50, C(2026) 5054 vom 20.07.2026 (englisch). Abgerufen am 03.10.2026.

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