Wird KI-Beratung über das BAFA gefördert?
Kurze Antwort: Ja. KI-Beratung zählt als förderfähige Unternehmensberatung im Sinne des BAFA-Programms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Beratungskosten – nicht die Anschaffung von Software oder Hardware, sondern die Beratungsleistung selbst: Standortbestimmung, Strategie, Datenschutz- und EU-AI-Act-Konzept, Schulungsplanung.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen in den neuen Bundesländern ist das attraktiv, weil der Fördersatz dort besonders hoch ist. Für viele Betriebe sinkt der Eigenanteil einer fundierten KI-Erstberatung damit auf einen niedrigen dreistelligen Betrag.
Wichtig vorweg: Förderfähig ist nur Beratung durch ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen – und der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Beide Punkte entscheiden über Förderung oder Nicht-Förderung. Mehr dazu weiter unten.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Region Ihres Unternehmens. Die Bemessungsgrundlage – also der Kostenbetrag, auf den der Zuschuss berechnet wird – liegt einheitlich bei bis zu 3.500 Euro je Beratung. Davon übernimmt das BAFA:
| Region | Fördersatz | Max. Zuschuss je Beratung |
|---|---|---|
| Neue Bundesländer (weniger entwickelte Regionen) | 80 % | bis 2.800 € |
| Alte Bundesländer inkl. Berlin & Region Leipzig | 50 % | bis 1.750 € |
Ein Beispiel: Kostet eine Beratung 3.500 Euro netto, übernimmt das BAFA in Sachsen-Anhalt 80 % – also 2.800 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt dann 700 Euro. Liegen die Beratungskosten höher als 3.500 Euro, bleibt die Bemessungsgrundlage bei 3.500 Euro gedeckelt; der darüber liegende Teil ist nicht förderfähig.
Pro Unternehmen sind maximal zwei Beratungen pro Jahr und insgesamt bis zu fünf Beratungen bis zum Programmende förderfähig.
Faustregel: In den neuen Bundesländern tragen Sie bei voller Ausschöpfung nur 20 % der Beratungskosten selbst. Damit ist eine geförderte KI-Erstberatung für die meisten KMU eine überschaubare Investition mit klarem Gegenwert.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Antragsberechtigt sind sowohl etablierte Unternehmen als auch Gründungsunternehmen – mit einem Unterschied beim ersten Schritt (siehe unten). Maßgeblich für das Gründungsdatum ist die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregistereintrag.
Nicht förderfähig sind unter anderem Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt, lässt sich in der Regel schnell klären – das gehört in jedes seriöse Erstgespräch.
Der Antrag in 6 Schritten
Der Ablauf ist klar geregelt. Entscheidend ist die Reihenfolge – wer sie einhält, hat die Förderung praktisch sicher:
- Informationsgespräch. Gründungsunternehmen müssen, etablierte Unternehmen können ein kostenloses Gespräch mit einem Regionalpartner (z. B. einer Industrie- und Handelskammer) führen.
- Berater auswählen. Sie wählen ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen. Nur dann ist die Beratung förderfähig.
- Online-Antrag stellen. Der Antrag wird über die BAFA-Antragsplattform eingereicht. Die Leitstelle (DIHK) prüft die formalen Voraussetzungen.
- Inaussichtstellung abwarten. Die Leitstelle versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung.
- Beratervertrag unterzeichnen. Erst nach dem Informationsschreiben wird der Vertrag unterschrieben – das markiert den offiziellen Beratungsbeginn.
- Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss reichen Sie innerhalb von sechs Monaten Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis über die BAFA-Upload-Plattform ein. Danach erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
„Die häufigste Ursache für eine verlorene Förderung ist nicht der Antrag – es ist der zu frühe Start der Beratung.“
Häufige Stolperfallen
Drei Fehler kosten in der Praxis am häufigsten die Förderung:
- Zu früher Beratungsbeginn. Wer den Beratervertrag unterschreibt oder mit der Beratung startet, bevor das Informationsschreiben vorliegt, verliert den Anspruch. Erst Antrag, dann Beratung.
- Nicht registrierter Berater. Nur Beratungen durch ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen sind förderfähig. Prüfen Sie das vor Auftragsvergabe.
- Frist für den Verwendungsnachweis verpasst. Der Nachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Beratungsende eingereicht werden – sonst entfällt die Auszahlung.
Bis wann läuft die Förderung?
Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ein direktes Nachfolgeprogramm ist bislang nicht offiziell angekündigt. Wer eine geförderte KI-Beratung plant, sollte den Antrag daher rechtzeitig innerhalb der Laufzeit stellen – und einkalkulieren, dass zwischen Antrag und Beratungsbeginn die Inaussichtstellung der Leitstelle abzuwarten ist.
Planungshinweis: Da der Antrag vor Beratungsbeginn gestellt werden muss und die Bearbeitung etwas Vorlauf braucht, lohnt es sich, eine für 2026 geplante geförderte Beratung nicht bis zum Jahresende aufzuschieben.
So gehen wir das gemeinsam an
Ich bin als KI-Berater ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen und begleite mittelständische Betriebe in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus durch genau diesen Ablauf – von der Frage, ob KI bei Ihnen überhaupt sinnvoll ist, bis zum korrekten Antragsweg. Welche Förderung in Ihrem konkreten Fall passt, prüfe ich zusätzlich mit meiner Plattform Förderbase.
Wie die geförderte KI-Beratung inhaltlich aussieht und was sie ohne Förderung kostet, lesen Sie hier weiter: BAFA-Förderung für KI-Beratung im Überblick und Was kostet KI-Beratung wirklich?. Speziell für Betriebe in der Region: KI-Beratung in Sachsen-Anhalt.
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