Geförderte Unternehmensberatung

Ihre KI-Beratung kann über das BAFA bezuschusst werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ konzeptionelle Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Eine KI-Strategie- und Digitalisierungsberatung kann über dieses Bundesprogramm förderfähig sein.

Für KMU mit Sitz in Sachsen-Anhalt: bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten (max. 2.800 € Zuschuss bei 3.500 € Bemessungsgrundlage).

Der Fördersatz richtet sich nach dem Standort des beratenen Unternehmens, nicht nach dem Sitz des Beraters. Außerhalb der neuen Länder (alte Bundesländer, Berlin sowie die Region Leipzig) gilt ein Satz von 50 % / max. 1.750 €.

Beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen (ID 229172) Begleitung durch den Antrags- und Nachweisprozess Über die Bewilligung entscheidet allein das BAFA

Wer kann gefördert werden – und in welcher Höhe?

Die wichtigsten Eckdaten zum BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ im Überblick.

💶 bis zu 2.800 €
Mögliche Förderhöhe

80 % der förderfähigen Beratungskosten bei einer Bemessungsgrundlage von max. 3.500 € ergeben bis zu 2.800 € Zuschuss – für KMU in den neuen Ländern inkl. Sachsen-Anhalt.

  • Förderfähige Kosten: max. 3.500 €
  • Fördersatz neue Länder: 80 % → max. 2.800 €
  • Alte Länder / Berlin / Region Leipzig: 50 % → max. 1.750 €
Wer ist antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland – gemäß EU-KMU-Definition:

  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz max. 50 Mio. € oder
  • Bilanzsumme max. 43 Mio. €
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Meine Rolle dabei

Ich bin ein beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriertes Beratungsunternehmen und kann als Berater im geförderten Verfahren eingesetzt werden. Den Förderantrag stellt das beratene Unternehmen selbst – ich begleite Sie durch den Prozess.

BAFA-Berater-ID 229172

In sechs Schritten zur geförderten Beratung

Wichtig: Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden, und die Beratung darf erst nach dem Informationsschreiben starten. Der Ablauf im Detail:

1
Erstgespräch mit mir
Wir klären gemeinsam Ihren Beratungsbedarf, mögliche Inhalte einer KI-/Digitalisierungsberatung und ob eine Förderung grundsätzlich in Frage kommt – kostenlos und unverbindlich.
2
Online-Antrag vor Beratungsbeginn
Ihr Unternehmen stellt vor Beratungsbeginn den Antrag online auf der BAFA-Antragsplattform. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen selbst.
3
Prüfung durch die Leitstelle
Eine Leitstelle (z. B. die DIHK Service GmbH) prüft den Antrag. Sie warten das Informationsschreiben ab – erst dieses gibt grünes Licht für den Beratungsstart.
4
Beratungsvertrag & Beratungsstart
Erst nach Eingang des Informationsschreibens schließen wir den Beratungsvertrag und starten die Beratung. Ein früherer Beginn würde die Förderfähigkeit ausschließen.
5
Verwendungsnachweis & Auszahlung
Nach Abschluss der Beratung reicht Ihr Unternehmen den Verwendungsnachweis (inkl. Beratungsbericht) innerhalb von sechs Monaten ein. Anschließend zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
6
Laufende Begleitung
Über alle Schritte hinweg unterstütze ich Sie inhaltlich – von der Konzeption der Beratung bis zur Dokumentation für den Nachweis.
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Hinweis für Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung
Wer sich im ersten Jahr nach der Gründung befindet, muss vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner (z. B. der IHK Halle-Dessau) führen. Bestandsunternehmen benötigen dieses Gespräch nicht.

Was ist förderfähig – und was nicht?

Gefördert wird ausschließlich die konzeptionelle Einzelberatung. Die folgende Abgrenzung hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr Vorhaben passt.

Förderfähig
  • Konzeptionelle Einzelberatung zur KI-Strategie
  • Beratung zu Prozessen und Automatisierungspotenzialen
  • Digitalisierungsberatung mit konkretem Umsetzungsfahrplan
Umfang: max. 5 Beratungstage bzw. 40 Stunden je geförderter Beratung.
Nicht förderfähig
  • Workshops, Seminare und Gruppenformate
  • Reine Umsetzung (z. B. Webentwicklung, Chatbots)
  • Fördermittelberatung
  • Steuer-, Rechts- und Versicherungsthemen
  • Beratungen, die auf den Verkauf eigener Produkte gerichtet sind

Wichtige rechtliche Hinweise

  • Über die Bewilligung der Förderung entscheidet allein das BAFA. Aus den Angaben auf dieser Seite lässt sich kein Anspruch auf eine Förderung ableiten.
  • Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen: Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt sein.
  • Die Beratung darf erst nach Eingang des Informationsschreibens beginnen.
  • Marcel Bäsler ist ein beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriertes Beratungsunternehmen (ID 229172) – dies ist keine Zertifizierung, Akkreditierung oder Beauftragung durch die Behörde.
Nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihren Förderweg im Erstgespräch klären.

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren Beratungsbedarf und ob eine BAFA-Förderung für Sie in Frage kommt – bevor Sie den Antrag stellen.

Kostenlos & unverbindlich · Antrag stellen Sie selbst vor Beratungsbeginn