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💶 Alle Preise · Stand 08/2026

Was KI-Beratung bei mir kostet

Festpreise statt Tagessätze: Sie wissen vor der Beauftragung, was Sie bezahlen. Die genannten Beträge sind Endpreise – als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus, es kommt nichts obendrauf. Anfahrt und Auslagen sind bei den Beratungspaketen enthalten, das Angebot kommt immer schriftlich vor der Beauftragung.

Alle Preise auf einen Blick

Diese Tabelle ist der verbindliche Stand. Sie gilt für alle Wege, über die Sie zu mir kommen — es gibt keinen zweiten Preis auf einer anderen Seite.

LeistungUmfangPreisFörderfähig
KI-Mini-Audit Kurzcheck der KI-Nutzung mit schriftlicher Rückmeldung kostenlos
Basis-Schulung 4 Stunden, bis 15 Teilnehmende, mit Teilnahmebescheinigung ab 800 € nein
Führungskräfte-Workshop Halbtags, maximal 8 Personen, mit Schulungs-Roadmap ab 1.100 € nein
Vertiefungs-Tag Ganztägig, Hands-on an Ihren Anwendungsfällen ab 1.600 € nein
KI-Richtlinie Kompakt 4 bis 6 Seiten, für Betriebe bis 9 Mitarbeitende 1.800 € in der Regel ja
KI-Richtlinie Standard 8 bis 10 Seiten mit Anlagen, für 10 bis 49 Mitarbeitende 2.400 € in der Regel ja
KI-Richtlinie Plus 12 bis 15 Seiten mit Anlagen und Schulungsmaterial, für 50 bis 249 Mitarbeitende 4.200 € in der Regel ja
KI-Richtlinie für größere Betriebe 15+ Seiten mit QMS-Anhang, ab 250 Mitarbeitende. Größerer Umfang als eigenes Projekt ab 6.000 € nur bis 249 Mitarbeitende
KI-Strategie-Paket Analyse, Workshop und 12-Monats-Roadmap zum Festpreis 3.400 € in der Regel ja
Begleitete Einführung 3 Monate: Konzept, Schulung und Compliance-Dokumentation. Technische Umsetzung separat 4.900 € in der Regel ja
KI-Compliance-Retainer Auffrischungsschulung, aktuelle Richtlinie und Nachweise ab 1.200 € pro Jahr nein
Beratungstag Flexibel buchbar: Workshop, Audit oder Sprechstunde 1.200 € pro Tag in der Regel ja
Konzeptphase vor Ort Vor-Ort-Termin mit schriftlicher Empfehlung, wird angerechnet ab 400 € nein
Praxisabend, Ticket Praxisnaher KI-Abend im Rittergut, inklusive Getränke 30 € nein

„In der Regel ja" heißt: Die Leistung ist eine Einzelberatung im Sinne der Förderrichtlinie. Ob eine Bewilligungsstelle sie im Einzelfall als überwiegend rechtsberatend einstuft (Nummer 2.2), lässt sich nicht vorhersagen — deshalb steht hier kein schlichtes „ja".

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert wird die Einzelberatung. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen sind nach Nummer 4.1.1 der Förderrichtlinie ausdrücklich ausgenommen — meine Schulungsformate fallen also nicht darunter.

Antragsberechtigt sind KMU: weniger als 250 Mitarbeitende und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, Partner- und verbundene Unternehmen eingerechnet (Nummer 3.1). Nicht antragsberechtigt sind unter anderem gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen sowie Betriebe, die selbst beratend oder schulend tätig sind (Nummer 3.2).

Der Antrag muss vor dem Vertragsschluss gestellt sein. Als Beginn der Beratung zählt bereits der Abschluss eines Beratungsvertrags (Nummer 7.2.2). Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts.

Höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr, höchstens fünf während der Laufzeit der Richtlinie. Anträge sind bis zum 31.12.2026 möglich.

→ Ausführlich zur BAFA-Förderung

Details zu den einzelnen Leistungen

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