Die BAFA-Förderung „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ läuft nicht Ende 2026 aus, sondern wurde um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Fördersätze und Kontingent bleiben gleich: in den neuen Bundesländern 80 % von bis zu 3.500 € Beratungskosten, höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf insgesamt.
Für Anträge ab dem 1. Januar 2027 wird es einfacher: kein verpflichtendes Regionalpartnergespräch mehr, weniger Formulare, und eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking reicht als Zahlungsnachweis. Neu ist dafür eine Pflicht: Anträge gehen dann nur noch mit ELSTER oder BundID.
Bisher stand hier und in vielen Ratgebern: Die Richtlinie endet am 31.12.2026, wer eine geförderte Beratung will, sollte sich beeilen. Das ist überholt. Das BAFA hat die registrierten Beratungsunternehmen per Rundschreiben informiert; die geänderte Richtlinie steht auf bafa.de/unb. Ich fasse zusammen, was sich ändert und was Sie als Betrieb jetzt tun sollten.
Was verlängert wurde – und was nicht
| Punkt | Bisher | Ab Anträgen vom 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Laufzeit | bis 31.12.2026 | bis 31.12.2028 |
| Fördersatz | unverändert: 80 % in den neuen Bundesländern, 50 % in den alten (Bemessungsgrundlage bis 3.500 €) | |
| Kontingent | unverändert: höchstens 2 Beratungen pro Jahr, 5 während der gesamten Laufzeit – jetzt inklusive Verlängerung | |
| Regionalpartnergespräch | für Gründungsunternehmen Pflicht | entfällt |
| Zahlungsnachweis | Kontoauszug oder Bankbestätigung | auch Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking |
| Erklärungen | einzelne Formulare (KMU, De-minimis, Grundrechte-Charta) | im Verwendungsnachweisformular enthalten |
| Anmeldung | Antragsplattform | Pflicht: ELSTER oder BundID |
Achtung beim Kontingent: Die Verlängerung bringt keine zusätzlichen Beratungen. Die fünf Beratungen gelten für die gesamte Laufzeit seit 2023 einschließlich der zwei neuen Jahre. Wer sein Kontingent schon ausgeschöpft hat, bekommt bis Ende 2028 keine weitere Förderung.
Die Änderungen ab 1. Januar 2027
Alle folgenden Punkte gelten laut BAFA für Zuschussanträge, die ab dem 1. Januar 2027 gestellt werden. Wer noch 2026 beantragt, läuft nach den bisherigen Regeln.
- Kein Regionalpartnergespräch mehr (Nr. 7.1). Die Pflicht zum Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, bisher vor allem für Gründungsunternehmen, entfällt. Entsprechend muss auch kein Bestätigungsschreiben mehr mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden.
- Weniger Formulare (Nr. 7.2.3). Die EU-KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung und die Kenntnisnahme des Merkblatts zur Grundrechte-Charta stecken jetzt im Verwendungsnachweisformular. Zu unterschreiben sind nur noch dieses Formular (vom Unternehmen) und der Beratungsbericht (vom Unternehmen und vom Berater).
- Umsatzanzeige als Zahlungsnachweis (Nr. 5.2). Statt „Kontoauszug“ heißt es jetzt „Zahlungsnachweis“. Eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige wird anerkannt, wenn sie Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum enthält. Die Prüfberechtigten können trotzdem einen banküblichen Kontoauszug verlangen. Wer ihn dann nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung.
- Mehrwertsteuer (Nr. 5.2). Wer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt die Mehrwertsteuer mit bezuschusst. Das war schon Verwaltungspraxis und steht jetzt in der Richtlinie.
- 40 Stunden statt fünf Tage (Nr. 2.1). Eine redaktionelle Klarstellung zur Beratungsdauer, inhaltlich keine Änderung.
- Mitwirkung und Datenspeicherung (Nr. 6.2) wurden klarer gefasst.
Die Merkblätter „Antragsberechtigte KMU“, „Beratungsinhalte und Beratungsbericht“ sowie „Zuschuss, Zahlung und Nachweis“ hat das BAFA inhaltlich angepasst. Wer alte Fassungen gespeichert hat, sollte sie durch die neuen ersetzen.
Neu und wichtig: ELSTER oder BundID
Ab Januar 2027 ist die digitale Anmeldung über ELSTER (das Steuerportal, das viele Betriebe für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ohnehin nutzen) oder über die BundID für alle antragstellenden Unternehmen Pflicht. Details will das BAFA gesondert bekannt geben.
Meine Empfehlung: Klären Sie jetzt, wer in Ihrem Betrieb das ELSTER-Konto hat und wo die Zertifikatsdatei liegt – oft ist es das Steuerbüro, nicht die Geschäftsführung. Wer ein ELSTER-Konto neu beantragt, bekommt den Aktivierungscode per Post; das dauert erfahrungsgemäß einige Werktage bis etwa zwei Wochen. Diese Zeit sollte nicht zwischen Ihnen und dem Förderantrag liegen.
Was das für Ihre Planung heißt
Meine Einordnung, ohne Gewähr für Ihren Einzelfall:
- Der Jahresend-Druck ist weg. Bisher galt: Antrag bis 31.12.2026 oder Förderung verloren. Jetzt gibt es zwei weitere Jahre. Eine Beratung muss nicht mehr übers Knie gebrochen werden.
- 2026 oder 2027 beantragen? Wer bereits ein ELSTER-Konto hat und alles vorbereitet ist, verliert nichts, wenn er bis Januar wartet – und profitiert vom einfacheren Nachweis. Wer es eilig hat oder im Dezember sowieso starten will, kann noch nach den alten Regeln beantragen.
- Das echte Ende liegt vor dem 31.12.2028. Der Verwendungsnachweis muss bis spätestens 31. Dezember 2028 eingereicht sein, die übliche Frist von sechs Monaten verkürzt sich gegen Ende entsprechend. Wer erst im Herbst 2028 beantragt, muss Beratung, Bericht und Zahlung in wenigen Wochen abschließen. Ich würde für das letzte Förderjahr spätestens bis zur Jahresmitte 2028 planen.
- Unverändert gilt die wichtigste Regel: erst Antrag, dann Informationsschreiben abwarten, dann Beratervertrag. Wer vorher startet, verliert die Förderung.
Checkliste
- Jetzt: Prüfen, wie viele geförderte Beratungen Ihr Betrieb seit 2023 schon hatte (höchstens zwei pro Jahr, fünf insgesamt).
- Jetzt: ELSTER-Zugang klären oder beantragen – Zertifikatsdatei, Passwort, wer hat Zugriff.
- Vor dem Antrag: Mit einem beim BAFA registrierten Berater Inhalt und Umfang abstimmen – aber noch keinen Vertrag unterschreiben.
- Nach dem Informationsschreiben: Beratervertrag unterschreiben, Beratung durchführen, Rechnung per Überweisung bezahlen.
- Innerhalb von sechs Monaten (spätestens 31.12.2028): Verwendungsnachweis mit Beratungsbericht und Zahlungsnachweis einreichen; Kontoauszug für Rückfragen aufbewahren.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die BAFA-Beratungsförderung noch beantragen?
Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2028 verlängert. Entscheidend ist aber der Verwendungsnachweis: Er muss bis spätestens 31. Dezember 2028 eingereicht sein. Die Beratung muss bis dahin also abgeschlossen und bezahlt sein. Wer erst Ende 2028 beantragt, hat dafür kaum noch Zeit.
Lohnt es sich, den Antrag noch 2026 zu stellen?
Der Zeitdruck zum Jahresende 2026 ist weg. Für Anträge bis 31.12.2026 gelten noch die alten Regeln, ab 01.01.2027 die neuen. Die neuen sind beim Verwendungsnachweis einfacher, verlangen aber eine Anmeldung über ELSTER oder BundID.
Bekomme ich durch die Verlängerung zusätzliche geförderte Beratungen?
Nein. Es bleibt bei höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf während der gesamten Laufzeit. Das Gesamtkontingent umfasst jetzt auch den Verlängerungszeitraum. Wer seine fünf Beratungen seit 2023 schon ausgeschöpft hat, bekommt keine weitere.
Muss ich noch zum Regionalpartner?
Für Anträge ab 01.01.2027 nicht mehr. Das verpflichtende Regionalpartnergespräch entfällt, ebenso das Bestätigungsschreiben im Verwendungsnachweis. Für Anträge bis 31.12.2026 gelten die bisherigen Regeln.
Reicht ein Ausdruck aus dem Onlinebanking als Zahlungsnachweis?
Ja, für Anträge ab 2027 wird eine im Onlinebanking erzeugte Umsatzanzeige anerkannt, wenn sie Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum zeigt. Prüfberechtigte können trotzdem einen Kontoauszug verlangen. Wer ihn dann nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung.
Mein Take in einem Absatz
Die Verlängerung ist eine gute Nachricht für kleine Betriebe, vor allem in Sachsen-Anhalt, wo das BAFA 80 % der Beratungskosten übernimmt. Die Vereinfachungen sind real: Kein Pflichttermin beim Regionalpartner, weniger Unterschriften, kein Ärger mehr um den „richtigen“ Kontoauszug. Der Haken ist die ELSTER- oder BundID-Pflicht – sie ist kein großer Aufwand, aber genau die Art Hürde, an der ein Antrag im Alltag zwei Wochen liegen bleibt. Wer eine geförderte Beratung für 2027 plant, sollte den Zugang deshalb jetzt klären, nicht im Januar.
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU – Verlängerung bis 31.12.2028, zweite Änderung der Förderrichtlinie vom 15.10.2026, Merkblätter; abgerufen am 29.10.2026.
- BAFA, Referat 413 – Beratungsförderung, Fachkräftesicherung: Rundschreiben an registrierte Beratungsunternehmen zur Verlängerung und zu den Änderungen ab 01.01.2027, Oktober 2026.
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Hinweise zur ELSTER-Registrierung – Postlaufzeit des Aktivierungscodes (4 bis 15 Tage).
Geförderte KI-Beratung – wir klären Ihren Fall
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